Private Altersvorsorge ab 2027

Die neue Altersvorsorgezulage

Nach den bereitgestellten Informationen soll das neue Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) das bisherige Riester-System ab dem 1. Januar 2027 ablösen. Die Förderung soll deutlich mehr Erwerbstätige erreichen und die Auswahl an Anlageformen erweitern.

Wer ist förderberechtigt?

Ein größerer Kreis von Berechtigten

Die neue Förderung soll grundsätzlich fast allen Erwerbstätigen in Deutschland offenstehen. Die konkrete Förderberechtigung hängt vom endgültigen Gesetz und der persönlichen Situation ab.

Förderberechtigt

  • Angestellte und Arbeiter in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Auszubildende
  • Beamte, Richter und Soldaten
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, zum Beispiel Ärzte, Architekten und Anwälte
  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner berechtigter Personen mit eigenem Vertrag und Mindestbeitrag

Nicht automatisch förderberechtigt

  • Personen, die keiner der förderfähigen Gruppen angehören
  • Partner ohne eigenen förderfähigen Vertrag oder ohne Erfüllung der Voraussetzungen
  • Personen, deren Versicherungs- oder Berufsstatus die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt

Die Einstufung sollte vor Vertragsabschluss individuell beim Anbieter oder anhand der dann geltenden gesetzlichen Regelungen geprüft werden.

Förder-Highlights ab 2027

Mehr Zulagen und mehr Auswahl

Die neue Förderung soll einfacher aufgebaut sein und auch renditeorientierte Anlageformen ermöglichen.

Grundzulage

Bis zu 540 Euro jährlich: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Prozent auf weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro.

Kinderzulage

Für jedes Kind mit Kindergeldanspruch sind bis zu 300 Euro pro Jahr vorgesehen, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Berufseinsteiger-Bonus

Wer unter 25 Jahre alt ist und mit dem Sparen beginnt, kann einen einmaligen Bonus von 200 Euro erhalten.

Vier Produktkategorien

Welche Verträge sind vorgesehen?

Ab 2027 soll die Auswahl zwischen verschiedenen zertifizierten Vorsorgeformen möglich sein.

Standarddepot Altersvorsorge

Standardeinstellungen sollen Menschen unterstützen, die keine eigene ETF-Auswahl treffen möchten. Vorgesehen ist ein gesetzlicher Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent pro Jahr.

Altersvorsorgedepot ohne Garantie

Das Depot ermöglicht eine vollständig renditeorientierte Anlage ohne Kapitalschutz. Möglich sind breit gestreute Fonds, ETFs, bestimmte Aktienanlagen und Anleihen. Spekulative Produkte wie Hebelzertifikate oder Kryptoanlagen bleiben ausgeschlossen.

Garantieprodukt mit 80 Prozent Kapitalschutz

Dieses Modell soll einen Kompromiss zwischen Sicherheit und Renditechancen bieten: Zum Rentenbeginn wären mindestens 80 Prozent der eingezahlten Beiträge und Zulagen geschützt.

Garantieprodukt mit 100 Prozent Kapitalschutz

Hier sollen zum Rentenbeginn 100 Prozent der Beiträge garantiert sein. Dafür sind die Renditechancen voraussichtlich geringer.

Steuern und Immobilien

Steuerliche Behandlung der neuen Vorsorge

Die geplante Regelung folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: In der Sparphase werden Beiträge und Erträge steuerlich begünstigt, im Alter werden die Auszahlungen besteuert.

Sparphase

Eigenbeiträge und staatliche Zulagen sollen bis zu einem Höchstbetrag von 2.340 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzbar sein. Das entspricht bei 1.800 Euro Eigenbeitrag und 540 Euro Grundzulage dem maximalen Grundfall ohne Kinderzulage.

Günstigerprüfung

Das Finanzamt soll automatisch prüfen, ob die direkten Zulagen oder der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug günstiger sind. Bei höherem Einkommen kann der Steuerabzug über den Zulagen liegen.

Steuerfreies Wachstum

Während der Sparphase sollen Gewinne, Dividenden und Umschichtungen innerhalb des geförderten Depots ohne Abgeltungsteuer und Vorabpauschale möglich sein.

Rentenphase

Auszahlungen ab dem Renteneintritt, frühestens ab 62 Jahren, sollen als Einkommen vollständig mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Im Ruhestand ist der Steuersatz häufig niedriger als im Erwerbsleben.

Eigenheimrente

Selbst genutztes Wohneigentum soll weiterhin einbezogen werden. Der bisherige Wohn-Riester soll ab 2027 als Eigenheimrente fortgeführt werden; zertifizierte Bausparverträge oder Tilgungsleistungen für das eigene Haus können dabei berücksichtigt werden.

Bestehende Verträge

Was gilt für Riester und Rürup?

Alte Riester-Verträge

Für bestehende Riester-Verträge soll Bestandsschutz gelten. Sie können voraussichtlich weiterlaufen. Eine Übertragung in das neue Altersvorsorgedepot soll ab 2027 möglich werden, sofern die gesetzlichen Regeln dies vorsehen.

Rürup-Rente

Die Basisrente soll von der Reform unberührt bleiben. Sie kann insbesondere für Gutverdiener und Selbstständige interessant sein, weil dort höhere Beiträge steuerlich berücksichtigt werden können.

Private Rentenversicherung

Eine ungeförderte private Rentenversicherung ist in der Sparphase grundsätzlich nicht als Sonderausgabe absetzbar. Bei der Auszahlung gelten andere Regeln, etwa die Besteuerung eines Ertragsanteils.

Hinweis: Die Inhalte beruhen auf der bereitgestellten Datei PAV-Info.txt und beschreiben geplante beziehungsweise vorgesehene Regelungen. Maßgeblich sind der endgültige Gesetzestext, die Umsetzungsregeln und die individuelle steuerliche Beratung.