Private Altersvorsorge ab 2027
Die neue Altersvorsorgezulage
Nach den bereitgestellten Informationen soll das neue Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) das bisherige Riester-System ab dem 1. Januar 2027 ablösen. Die Förderung soll deutlich mehr Erwerbstätige erreichen und die Auswahl an Anlageformen erweitern.
Sparphase
Eigenbeiträge und staatliche Zulagen sollen bis zu einem Höchstbetrag von 2.340 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzbar sein. Das entspricht bei 1.800 Euro Eigenbeitrag und 540 Euro Grundzulage dem maximalen Grundfall ohne Kinderzulage.
Günstigerprüfung
Das Finanzamt soll automatisch prüfen, ob die direkten Zulagen oder der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug günstiger sind. Bei höherem Einkommen kann der Steuerabzug über den Zulagen liegen.
Steuerfreies Wachstum
Während der Sparphase sollen Gewinne, Dividenden und Umschichtungen innerhalb des geförderten Depots ohne Abgeltungsteuer und Vorabpauschale möglich sein.
Rentenphase
Auszahlungen ab dem Renteneintritt, frühestens ab 62 Jahren, sollen als Einkommen vollständig mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Im Ruhestand ist der Steuersatz häufig niedriger als im Erwerbsleben.
Eigenheimrente
Selbst genutztes Wohneigentum soll weiterhin einbezogen werden. Der bisherige Wohn-Riester soll ab 2027 als Eigenheimrente fortgeführt werden; zertifizierte Bausparverträge oder Tilgungsleistungen für das eigene Haus können dabei berücksichtigt werden.
Alte Riester-Verträge
Für bestehende Riester-Verträge soll Bestandsschutz gelten. Sie können voraussichtlich weiterlaufen. Eine Übertragung in das neue Altersvorsorgedepot soll ab 2027 möglich werden, sofern die gesetzlichen Regeln dies vorsehen.
Rürup-Rente
Die Basisrente soll von der Reform unberührt bleiben. Sie kann insbesondere für Gutverdiener und Selbstständige interessant sein, weil dort höhere Beiträge steuerlich berücksichtigt werden können.
Private Rentenversicherung
Eine ungeförderte private Rentenversicherung ist in der Sparphase grundsätzlich nicht als Sonderausgabe absetzbar. Bei der Auszahlung gelten andere Regeln, etwa die Besteuerung eines Ertragsanteils.
Hinweis: Die Inhalte beruhen auf der bereitgestellten Datei PAV-Info.txt und beschreiben geplante beziehungsweise vorgesehene Regelungen. Maßgeblich sind der endgültige Gesetzestext, die Umsetzungsregeln und die individuelle steuerliche Beratung.